Der Veranstalter bestimmt unter Berücksichtigung der Hallenmaße, bis zu welcher Höhe der Ball gespielt werden darf. Verstöße werden mit einem indirekten Freistoß von der Stelle aus bestraft, die unterhalb des Punktes liegt, wo die zulässige Höhe überschritten bzw. die Decke oder herabhängende Gegenstände berührt werden. Springt der Ball von der Decke ins Tor, erfolgt Spielfortsetzung mit Ab-/Eckstoß. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart, wenn dieser den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt. Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler mindestens 3 m vom Ball entfernt sein. Der Torwart darf den Torraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles. Alle Freistöße sind indirekt auszuführen. Innerhalb des Strafraums verwirkte indirekte Freistöße für die angreifende Mannschaft sind auf der parallel zur Torlinie verlaufenden Strafraumlinie von dem Punkt auszuführen, der dem Tatort am nächsten gelegen ist. Der Einwurf ist durch Einrollen zu ersetzen. Hat der Ball die Torlinie oder Torbande überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder durch Abstoß wieder ins Spiel bringen. Er ist erst wieder im Spiel, wenn er den Straf- bzw. Torraum verlassen hat. Kein gegnerischer Spieler darf sich im Straf- bzw. Torraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne daß ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat. Die Vorteilbestimmung findet Anwendung. Ein Tor kann aus einem Eckstoß direkt erzielt werden. Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Berührt der Torhüter den Ball mit der Hand, nachdem er ihn direkt durch Einrollen eines Mitspielers erhalten hat, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter dies als unerlaubte Verzögerung zu betrachten und durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Eine Mannschaft, die einen oder mehrere Feldverweis(e) auf Zeit oder mit der Roten Karte hinnehmen musste, kann wieder auf die zulässige Anzahl Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt. Die Strafzeit wird durch den Zeitnehmer bzw. Schiedsrichter überwacht. Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von 3 Personen zu bilden. Die Turnierleitung kann auch als Schiedsgericht fungieren. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele. |